Zitrox GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen: Webhosting1. GeltungFür die Dienstleistungen von Zitrox GmbH gelten die folgenden Geschäftsbedingungen. Zitrox GmbH behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Vorinformation zu ändern. 2. Zustandekommen des VertragesDer Vertrag über die Nutzung von Dienstleistungen und Angeboten der Zitrox GmbH kommt durch das Absenden der Bestellung über das Online Formular zustande und tritt sofort in Kraft. Jeder abgeschlossene Vertrag ist ein Jahresvertrag, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes gemäss der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vereinbart. 3. PreiseSofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde, gelten die auf der Webseite von Zitrox GmbH aufgeführten Preise. Preiserhöhungen während der Mindestlaufzeit von einem Jahr sind ausgeschlossen. Bei Vertragsverlängerung gelten die aktuellen Preise, welche zum Zeitpunkt der Account-Verlängerung publiziert sind. 4. ZahlungskonditionenDie Abrechnung der Zitrox GmbH erfordert eine jährliche Vorauszahlung, welche per Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung erfolgen muss. Bei Zahlungsverzug ist die Zitrox GmbH berechtigt, die vom Kunden genutzten Leistungen und Einrichtungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Falle verpflichtet, den ausstehenden Betrag zu begleichen und die Kosten der Wiederaufschaltungsgebühr von CHF 50.- zu tragen. Die Mahngebühr Beträg CHF 20.-. Rechnungsbeträge unter 40 CHF werden nicht auf dem Postweg sondern per E-Mail zugestellt. Bei ausstehenden Rechnungen, welche die Zahlungsfrist überschritten haben, behält sich die Zitrox GmbH vor, sämtliche Aufträge, Support-Tickets etc. erst dann auszuführen, wenn alle Rechnungen mit Zahlungsverzug beglichen sind. 5. DatenschutzWir verpflichten uns, Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte zu veräussern. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. 6. KündigungDer Kunde, sowie auch Zitrox GmbH, kann den Vertrag jederzeit, unter Einhaltung einer 30 tägigen Kündigungsfrist, auf Vertragsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich an die auf der Website von Zitrox GmbH publizierte Adresse erfolgen (es sind keine Kündigungen per E-Mail möglich). Bei Kündigung eines Webhosting-Vertrags muss die entsprechende Hauptdomain angegeben werden. Bei einer vorzeitigen Vertragskündigung wird der bereits geleistete Betrag nicht rückvergütet. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag automatisch, mit den darin enthaltenen Leistungen, um ein weiteres Jahr verlängert. Die Zitrox GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen fristlos zu kündigen und sämtliche Leistungen sofort zu unterbinden. Anlass dazu ist insbesondere die missbräuchliche Nutzung des Accounts oder der Verstoss gegen die gesetzlichen Vorschriften beim Inhalt der Website (siehe Punkt 12). Die Zitrox GmbH hat jeder Zeit das Recht eine Domain oder Account, welcher unter einer DDOS-Attacke steht, abzuschalten und den Vertrag per sofort aufzulösen. Wenn der Kunde eine Webseite betreibt, welche für DDOS-Attacken als empfänglich einzustufen ist, kann dem Kunden für allfälligen Sachschaden eine Rechnung gestellt werden. Betroffene Kunden haben jedoch kein Recht auf Schadenersatz oder Wiedergutmachung. Eine DDOS-Attacke liegt nicht im verhinderbaren Bereich der Zitrox GmbH. 7. DatensicherungDer Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass er regelmässige Sicherheitskopien seiner Webdaten erstellt. 8. ProviderwechselNach dem Vertragsende (Kündigung) ist die Zitrox GmbH berechtigt, sämtliche Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine E-Mails vor Beendigung des Vertrages vom POP3-Server heruntergeladen werden. Nach Vertragsablauf besteht keine weitere Möglichkeit mehr, die E-Mails oder Webdaten bei der Zitrox GmbH abzurufen. 9. DomainreservierungDie Zitrox GmbH nimmt auf Wunsch nach Vertragsabschluss die Beantragung des gewünschten Domainnamens bei SWITCH oder dem jeweiligen Registrar für COM/NET- und ORG-Domains vor. Zitrox GmbH kann jedoch nicht garantieren, dass dem Kunden der gewünschte Domainname von der Registrierungsstelle tatsächlich zugeteilt wird. Ist ein beantragter Domainname bereits vergeben, kann der Kunde einen anderen Domainnamen bestimmen. Nach erfolgreicher Domainregistrierung ist eine Änderung des Domainnamens nicht mehr möglich. Bei allen Domainnamen, die von Zitrox GmbH registriert werden, wird der Kunde als Eigentümer eingetragen und kann demzufolge jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. - Bei CH- und LI-Domains werden die Domaingebühren direkt von SWITCH in Rechnung gestellt. 10. Account-UpgradeDem Kunden steht die Möglichkeit offen, jederzeit auf ein höheres Angebot zu wechseln. Ab dem Upgrade-Datum ist der Hosting- Account neu ein Jahr gültig. Das restliche Guthaben des vorgängigen Angebots (welches dem Betrag vom Upgrade- bis zum offiziellen Ablaufdatum entspricht) wird der neuen Jahreshostinggebühr angerechnet. 11. Zitrox GmbH LeistungenDie Zitrox GmbH stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung (gemäss den Angebotsbeschreibungen auf den Internetseiten von Zitrox GmbH). Der Kunde darf diesen Speicherplatz (Webspace) für seine Zwecke verwenden. Die Zitrox GmbH kann jederzeit den Leistungsumfang ändern, wenn gewisse Angebote und Optionen die Serverstabilität beeinträchtigen oder handelsübliche Verbesserungen vorzunehmen sind. Die Zitrox GmbH ist bestrebt, alle Dienstleistungen störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen. Vorhersehbare Betriebsunterbrüche - wie Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Hard- und Software sowie das Beheben von Störungen - werden vorzeitig bekannt gegeben. 12. Pflichten des KundenDer Kunde ist für die Informationen, welche er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde hat missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen. Insbesondere sind folgende Punkte nicht erlaubt: Die Website des Kunden darf keine erotischen, pornographischen, sittenwidrigen oder politisch rechts- und linksradikalen Informationen enthalten. Links zu solchen Internetseiten sind ebenfalls strikte untersagt. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass durch seine eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme usw.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in keiner Weise beeinträchtigt werden. Das Versenden von Massenmails, welche die Betriebsstabilität des Servers gefährden, oder die IP des Server auf eine Blackliste bringt, sind nicht erlaubt. Ferner ist das versenden von Spam-Mails seit Mitte 2005 in der Schweiz strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Sollte eine IP durch den Massenmailversand auf eine Blackliste kommen, trägt der Kunde die kompletten Kosten für das entfernen der IP aus der Blackliste. Verwendet der Kunde eigene Skripte (Perl, PHP usw.), die zuviel Ressourcen benötigen oder nicht richtig funktionieren, behält sich die Zitrox GmbH das Recht vor, die Ausführberechtigung solcher Skripte zu entziehen. Der Kunde verpflichtet sich, den Server nur gemäss Anweisung von Zitrox GmbH zu verwenden und haftet für alle Schäden, die er der Zitrox GmbH oder anderen Teilnehmern auf dem Server durch unsachgemässen Gebrauch des Servers zufügt. Sollten die Pflichten nicht eingehalten werden, behält sich Zitrox GmbH das Recht vor, das Webhosting zu deaktivieren. Der Kunde ist alleinig für den Inhalt der Mitteilungen verantwortlich, die er über Zitrox versendet. Der Versand von belästigenden Mails, Spamming ist strengstens untersagt. Die Verwendung eines fremden Mailservers als Verteiler mit dem bei uns registrierten Domainnamen ist ebenfalls untersagt. Die Zitrox GmbH kann den Datenverkehr von Emails nicht garantieren (Spamfilter,Blacklists etc.). Der Kunde ist verpflichtet die Zitrox GmbH umgehend zu informieren, wenn Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen auftreten. Einschliesslich alle Fälle von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Dienstleistung durch Dritte wie z.b. Hacker. Der Kunde ist dazu verpflichtet allfällige Adressänderungen der Zitrox GmbH mitzuteilen. Sollten wir die neue Anschrift selbst recherchieren müssen, hat der Kunde eine administrative Gebühr von CHF 20.00 zu tragen. Bei grösseren Schwierigkeiten die Adresse ausfindig zu machen kann die Zitrox GmbH den tatsächlichen Aufwand zum aktuellen Stundensatz in Rechnung stellen. 13. HaftungDie Nutzung der von Zitrox GmbH erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko. Die Zitrox GmbH übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme sowie aufgrund von Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstigen Gründen. Die Zitrox GmbH haftet nicht für entgangene Gewinne und Folgeschäden. 14. Höhere GewaltDie Zitrox GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtsmässige Arbeitskampfmassnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Massnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern sowie bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. 15. Fair UsageUnsere zur Verfügung gestellten Ressourcen wie Traffic, CPU / RAM Auslastung dürfen vom Kunden nur für den üblichen Betrieb einer Webseite genutzt werden. Ressourcenintensive Online-Applikationen, Audio- und Videostreaming, grosse Downloadgüter, Backups und Chat-Clients sind nicht erlaubt. Zitrox hat das Recht zu jeder Zeit Limitierungen in der Ressourcennutzung festzulegen. Zitrox behält sich zudem das Recht vor, Kundenkonten zu sperren, wenn das übliche Betriebsverhalten durch einen Kunden beeinträchtigt wird. In diesem Sinne gilt "Fair Usage" für alle Kunden. Zitrox kann bei übermässiger Beanspruchung dem Kunden ein Upgrade mit entsprechender Vergütung vorschlagen, welches die intensivere Nutzung erlaubt. 16. SchlussbestimmungenFür die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschliesslich schweizerisches OR. Gerichtsstand ist Wettingen, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit unterschriftsberechtigt ist. Sofern der Kunde das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist er verpflichtet, seiner Bestellung eine schriftliche Bestätigung seines Vormundes beizulegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Internet- und Multimediadienstleistungen Anwendungs- und GeltungsbereichDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Zitrox GmbH Wettingen AG (nachfolgend "Zitrox GmbH" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) für die Durchführung der Internet- und Multimedia- Projekte. Sie sind Bestandteil aller Verträge im Internet- und Multimediadienstleistungsbereich von Zitrox GmbH. Fremde Bedingungen gelten nur, soweit diese diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich bestätigt wird. 1. Gegenstand des zu schliessenden Vertrages ist die Realisierung eines Internet-Projekts verbunden mit der Gestaltung, Programmierung und der sonstigen projektbedingten Entwicklung und der elektronischen Übertragung/Lieferung der entsprechenden Dateien, Programme und Daten. 2. Der Leistungsumfang eines Auftrages ergibt sich aus der Offerte, oder der Auftragsbestätigung, sofern dem Auftrag keine Offerte vorausgegangen ist. 3. Die nachträgliche Änderung einer vertraglichen Leistung ist grundsätzlich möglich, setzt aber in jedem Fall eine schriftliche Änderung in einem zusätzlichen Anhang voraus. Dabei sind allfällige Auswirkungen auf den Terminplan und die Gesamtvergütung festzulegen. Die Zitrox GmbH teilt dem Kunden in der Regel innert 30 Tagen mit, welche Auswirkungen ein Änderungswunsch auf Termine und Preise zur Folge hat. Leistungen und Pflichten von Zitrox GmbH1. Die Zitrox GmbH steht dafür ein, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und den erforderlichen Fachkenntnissen ausgeführt werden und die realisierten Arbeitsergebnisse zum Zeitpunkt der Abnahme die schriftlich vereinbarten Eigenschaften aufweisen, dem aktuellen technischen Stand entsprechen sowie sich zum bestimmungsgemässen Gebrauch eignen. 2. Die Zitrox GmbH wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Die Zitrox GmbH verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse des Kunden vollumfänglich zu wahren. Sämtliche durch den Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen werden vertraulich behandelt. 3. Nach Abschluss des Projekts darf die Zitrox GmbH eine Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten als Referenzangabe verwenden. 4. Die Zitrox GmbH bewahrt Ihre Sourcefiles für maximal 2 Jahre auf. Sollte der Kunde die Sourcefiles wünschen, so ist dies unmittelbar nach Projektende zu erwerben. Verantwortung und Pflichten des Kunden1. Der Kunde unterstützt die Zitrox GmbH bei der Erbringung der Dienstleistung im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion. Ferner stellt der Kunde die erforderlichen Informationen und Unterlagen in dem von Zitrox GmbH angeforderten Format zur Verfügung, stellt eine permantente Zugriffsberechtigung auf alle zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Komponenten des EDV-Systems des Kunden sicher und stellt eine genügende Anzahl geeigneter Mitarbeiter zur Verfügung, um die vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden zu erfüllen. Der Kunde bezeichnet gegenüber der Zitrox GmbH eine Ansprechperson, welche für Entscheidungen betreffend den Vertragsgegenstand autorisiert ist. Offerte, Honorar und Zahlungskonditionen1. Die Offerte hat eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 2. Der vereinbarte oder übliche Stundenansatz versteht sich, soweit nichts anderes vermerkt, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer, allfällige sonstige Gebühren, Nebenkosten und Spesen sowie im Zusammenhang mit dem Projekt für den Kunden erworbene Softwarelizenzen. 3. Falls nicht anders vereinbart, laufen die Zahlungen wie folgt: 4. Sollte der Kunde die oben genannten Zahlungskonditionen verletzen, ist die Zitrox GmbH zur Erhebung einer Umtriebsentschädigung und 5% Verzugszins, laufend ab Rechnungsdatum, berechtigt. Überdies kann die Zitrox GmbH jegliche Projekttätigkeit bis zur Zahlung und Leistung angemessener Vorschusszahlungen einstellen. 5. Wird ein Kostendach vereinbart, umfasst dies ausschliesslich die Arbeiten gemäss Offerte respektive Auftragsbestätigung. Projekt-Anpassungen, -Ergänzungen, technische Probleme bei bestehenden Komponenten oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden können Mehraufwand zur Folge haben und entbinden die Zitrox GmbH vom vereinbarten Kostendach und von terminlichen Zusagen. Die Zitrox GmbH weist den Kunden rechtzeitig auf solche Folgekosten hin und vereinbart ein neues Kostendach. Haftung und Gewährleistung1. Die von Zitrox GmbH erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Kunden. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. 2. Der Kunde übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Die Zitrox GmbH übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Massnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfung übernimmt der Kunde. 3. Die Freigabe von Veröffentlichungen obliegt dem Kunden. Delegiert der Kunde die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Zitrox GmbH, stellt er die Zitrox GmbH von der Haftung frei. 4. Bei Eintritt eines Mangels innert 1 Monat nach Übernahme der realisierten Arbeitsergebnisse steht dem Kunden ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Ein solcher Nachbesserungsanspruch setzt die schriftliche und nachvollziehbare Mängelrüge des Kunden innert 5 Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels voraus. Gelingt es der Zitrox GmbH nicht, innert einer frist von 30 Tagen nach Eingang der Mängelrüge die Mängel zu beheben bzw. den Nachweis der Erfüllung der vertraglichen Eigenschaften des realisierten Arbeitsergebnisses zu erbringen, kann der Kunde eine letzte Nachfrist zur Beseitigung der Mängel ansetzen. Kann die Zitrox GmbH die eingeschränkte Tauglichkeit des realisierten Arbeitergebnisses auch innert dieser Nachfrist nicht beheben, steht dem Kunden das Recht zur Geltendmachung einer Minderung der Vergütung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes zu. Nachbesserungsleistungen umfassen aber weder Instandsetzung noch erhöhten Aufwand infolge von Unterlassungen oder Fremdeinflüssen wie etwa Veränderungen der Systemumgebung, fehlerhafter Bedienung, unzureichender System- oder Hardware-Wartung bzw. Datensicherung, welche vom Kunden oder Dritten zu vertreten sind. Gänzlich entfallen Nachbesserungsansprüche bei Vornahme von Änderungen in den Programmcodes des realisierten Arbeitsergebnisses durch den Kunden oder durch ihn beauftragte Dritte. Weist die Zitrox GmbH dem Kunden nach, dass Mängel nicht durch sie zu vertreten sind, ist sie berechtigt, dem Kunden für den in diesem Zusammenhang geleisteten Aufwand Rechnung zu stellen. 5. Für im Leistungsumfang eingeschlossene Produkte und Arbeiten von Drittlieferanten gilt die Drittgarantie unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistung oder Haftung von Zitrox GmbH. Termine1. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Termine sind verbindlich. Periodische Standortbestimmungen dienen dazu, deren Einhaltung zu gewährleisten. Abweichungen sollen möglichst frühzeitig festgestellt werden. Allfällige notwendige Anpassungen des Terminplanes bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner, wobei diese Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigert werden darf. 2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, stehen die nachfolgenden Terminverpflichtungen von Zitrox GmbH für die Dauer des Verzugs still. Weitere Bestimmungen1. Die Zitrox GmbH gewährt dem Kunden ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den realisierten Arbeitsergebnissen. Das Urheberrecht verbleibt jedoch einzig bei der Zitrox GmbH. 2. Die Zitrox GmbH hat das ausschliessliche Recht, die von ihr realisierten Arbeitsergebnisse an Dritte zu lizenzieren bzw. Dritte verwenden zu lassen oder an Dritte zu veräussern. 3. Alle von der Zitrox GmbH ausgeführten Arbeiten dürfen von der Zitrox GmbH als Referenzen veröffentlicht werden. Ausser der Kunde erwirbt das alleinige Urheberrecht bei der Zitrox GmbH. 4. Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 5. Auf den Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. 6. Bei ausstehenden Zahlungen welche das Zahlungsziel erreicht haben, behält sich Zitrox GmbH vor, sämtliche Aufträge, Support-Tickets etc. erst dann auszuführen, wenn alle Rechnungen mit Zahlungsverzug beglichen sind. 7. Der Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Wettingen Schweiz. Gültig ab 1. Januar 2008 [top] |









