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Zitrox GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen: Webhosting

1. Geltung

Für die Dienstleistungen von Zitrox GmbH gelten die folgenden Geschäftsbedingungen. Zitrox GmbH behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Vorinformation zu ändern.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Nutzung von Zitrox GmbH Dienstleistungen und Angeboten kommt durch das Absenden der Bestellung über das Online Formular zustande und tritt sofort in Kraft. Jeder abgeschlossene Vertrag ist ein Jahresvertrag, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes gemäss der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vereinbart.

3. Preise

Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde, gelten die auf der Webseite von Zitrox GmbH aufgeführten Preise. Preiserhöhungen, während der Mindestlaufzeit von einem Jahr, sind ausgeschlossen. Bei Vertragsverlängerung gelten die aktuellen Preise, welche zum Zeitpunk der Account-Verlängerung publiziert sind.

4. Zahlungskonditionen

Die Abrechnung von Zitrox GmbH erfordert eine jährliche Vorauszahlung, welche per Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung erfolgen muss. Bei Zahlungsverzug ist Zitrox GmbH berechtigt, die vom Kunden genutzten Leistungen und Einrichtungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Falle verpflichtet, denn offenstehenden Betrag zu zahlen und die Kosten der Wiederaufschaltungsgebühr von 50 SFr zu tragen.

5. Datenschutz

Wir verpflichten uns, Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte zu veräussern. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben.

6. Kündigung

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit, unter Einhaltung einer 30 tägigen Kündigungsfrist, auf Vertragsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich an die im Web publizierte Adresse erfolgen (es sind keine Kündigungen per E-Mail möglich). Bei einer vorzeitigen Vertragskündigung wird der bereits geleistete Betrag nicht zurück vergütet. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag automatisch, mit den darin enthaltenen Leistungen, um ein weiteres Jahr verlängert.

Zitrox GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen fristlos zu kündigen und sämtliche Leistungen sofort zu unterbinden. Anlass dazu ist insbesondere die missbräuchliche Nutzung des Accounts oder der Verstoss gegen die gesetzlichen Vorschriften beim Inhalt der Webseite (siehe punkt )

7. Datensicherung

Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass er regelmässige Sicherheitskopien seiner Web-Daten erstellt.

8. Provider Wechsel

Nach dem Vertragsende (Kündigung) ist Zitrox GmbH berechtigt, sämtliche Daten des Kunden unwideruflich zu löschen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine E-Mails, vor Beendigung des Vertrages, vom POP3 Server heruntergeladen werden. Nach Vertragsablauf besteht keine weitere Möglichkeit mehr, die E-Mails oder Webdaten bei Zitrox GmbH abzurufen.

9. Domain Reservierung

Zitrox GmbH wird auf Wunsch nach Vertragsabschluss die Beantragung des gewünschten Domainnamens bei SWITCH oder dem jeweiligen Registrar für COM/NET und ORG Domains vornehmen. Zitrox GmbH kann jedoch nicht garantieren, dass der gewünschte Domainname dem Kunden von der Registrierungsstelle tatsächlich zugeteilt wird. Ist ein beantragter Domainname bereits vergeben, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Nach erfolgreicher Domainregistrierung ist eine Änderung des Domainnamens nicht mehr möglich. Bei allen Domainnamen, die von Zitrox GmbH registriert werden, wird der Kunde als Eigentümer eingetragen und kann demzufolge jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.

- Bei CH und LI Domains, werden die Domaingebühren direkt von SWITCH in Rechnung gestellt.
- Bei allen anderen Domainnamen, erfolg die Abrechnung durch Zitrox GmbH und wird gemäss den publizierten Preisen in Rechnung gestellt.

10. Account Upgrade

Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, jederzeit auf ein höheres Angebot zu wechseln. Ab dem Upgrade Datum ist der Hosting- Account neu ein Jahr gültig. Das restliche Guthaben des vorgängigen Angebots (welches dem Betrag vom Upgrage- bis zum offiziellen Ablaufdatum entspricht) wird der neuen Jahreshsotinggebühr angerechnet.

11. Zitrox GmbH Leistungen

Zitrox GmbH stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung (gemäss den Angebotsbeschreibungen auf den Internetseiten von Zitrox GmbH). Der Kunde darf diesen Speicherplatz (Webspace) für seine Zwecke verwenden.

Zitrox GmbH kann jederzeit den Leistungsumfang ändern, wenn gewisse Angebote und Optionen die Serverstabilität beeinträchtigen oder handelsübliche Verbesserungen vorzunehmen sind.

Zitrox GmbH ist bestrebt, alle Dienstleistungen störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen. Vorhersehbare Betriebsunterbüche, wie Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Hard- und Software, sowie das Beheben von Störungen werden vorzeitig bekannt gegeben.

12. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Informationen, welche er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde hat missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen. Insbesondere sind folgende Punkte nicht erlaubt: die Webseite des Kunden darf keine erotische, pornographische, sittenwidrige oder politisch rechts/links radikalen Informationen enthalten. Links zu solchen Internet Seiten sind ebenfalls strikte untersagt.

Der Kunde hat sorge zu tragen, dass durch seine eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme, etc) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperfmance oder Serververfügbarkeit in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Das Versenden von Massenmails (spam mails), welche die Betriebsstabilität des Servers gefährden, sind nicht erlaubt.

Verwendet der Kunde eigene Scripte (Perl, PHP, usw.), die zuviel Ressourcen benötigen oder nicht richtig funktionieren, behält sich Zitrox GmbH das Recht vor, die Ausführberechtigung solcher Scripte zu entziehen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Server nur gemäss Anweisung von Zitrox GmbH zu verwenden und haftet für alle Schäden, die er Zitrox GmbH, oder anderen Teilnehmern auf dem Server, durch unsachgemässen Gebrauch des Servers, zufügt.

13. Haftung

Die Nutzung der von Zitrox GmbH erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko. Zitrox GmbH übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlusst, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe. Zitrox GmbH haftet nicht für entgangene Gewinne und Folgeschäden.

14. Höhere Gewalt

Zitrox GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt, gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungs auf die Vertragserfüllung vor keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtsmässige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Massnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.

15. Schlussbestimmungen

Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit unterschrieftsberechtigt ist. Sofern der Kunde das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist er verpflichtet, seiner Bestellung eine schriftliche Bestätigung seines Vormundes bei zu legen.

 

Zitrox GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen: Internet- und Multimediadienstleistungen Anwendungs und Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Zitrox GmbH Wettingen AG (nachfolgend Zitrox GmbH genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Kunde genannt), für die Durchführung der Internet- und Multimedia- projekte. Sie sind Bestandteil aller Verträge im Internet- und Multimediadienstleistungsbereich von Zitrox GmbH.
Fremde Bedingungen gelten nur, soweit diese diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich bestätigt wird.
Vertragsgegenstand / Auftragserteilung

1. Gegenstand des zu schliessenden Vertrages ist die Realisierung eines Internetprojekts verbunden mit der Gestaltung, Programmierung und der sonstigen projektbedingten Entwicklung und der elektronischen Übertragung / Lieferung der entsprechenden Dateien, Programme und Daten.
2. Der Leistungsumfang eines Auftrages ergibt sich aus der Offerte, oder der Auftragsbestätigung sofern dem Auftrag keine Offerte vorausgegangen ist.
3. Die nachträgliche Änderung einer vertraglichen Leistung ist grundsätzlich möglich, setzt aber in jedem Fall eine schriftliche Änderung in einem zusätzlichen Anhang voraus. Dabei sind allfällige Auswirkungen auf den Terminplan und die Gesamtvergütung festzulegen. Zitrox GmbH teilt dem Kunden in der Regel innert 30 Tagen mit, welche Auswirkungen ein Änderungswunsch auf Termine und Preise zur Folge hat.

Leistungen und Pflichten von Zitrox GmbH

1. Zitrox GmbH steht dafür ein, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und den erforderlichen Fachkenntnissen ausgeführt werden und die realisierten Arbeitsergebnisse zum Zeitpunkt der Abnahme die schriftlich vereinbarten Eigenschaften aufweisen, dem aktuellen technischen Stand entsprechen sowie sich zum bestimmungsgemässen Gebrauch eignen.
2. Zitrox GmbH wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Zitrox GmbH verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse des Kunden vollumfänglich zu wahren. Sämtliche durch den Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen werden vertraulich behandelt.
3. Nach Abschluss des Projekts darf Zitrox GmbH eine Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten als Referenzangabe verwenden.

Verantwortung und Pflichten des Kunden

1. Der Kunde unterstützt Zitrox GmbH bei der Erbringung der Dienstleistung im wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion, zur Verfügung Stellung der erforderlichen Informationen / Unterlagen in dem von Zitrox GmbH angeforderten Format, Sicherstellung einer permanenten Zugriffsberechtigung auf alle zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Komponenten des EDV Systems des Kunden sowie zur Verfügung Stellung geeigneter Mitarbeiter in genügender Anzahl, um die vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden zu erfüllen. Der Kunde bezeichnet gegenüber Zitrox GmbH eine Ansprechperson, welche für Entscheidungen betreffend den Vertragsgegenstand autorisiert ist.
Alle Kosten, die aus der Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen. Entsteht für Zitrox GmbH Mehraufwand, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, so wird dieser in Rechnung gestellt.

Offerte, Honorar und Zahlungskonditionen

1. Die Offerte hat eine Gültigkeit von 30 Tagen, so fern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Der vereinbarte oder übliche Stundenansatz versteht sich, soweit nichts anderes vermerkt, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer, allfällige sonstige Gebühren, Nebenkosten und Spesen sowie im Zusammenhang mit dem Projekt für den Kunden erworbene Softwarelizenzen.
3. Falls nicht anders vereinbart, ist wie zahlbar wie folgt:
- 1/3 bei Auftragserteilung, 2/3 bei Auftragsende.
- Die Zahlungen haben innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Bei Projekten ab sFr. 10'000 Honorar und/oder mehr als 3 Monaten Dauer, behält es sich Zitrox GmbH vor, ein 2. Drittel des vereinbarten Honorars nach der Vollendung der Umsetzungsphase und vor der Nutzungsvorbereitungsphase in Rechnung zu stellen.
4. Sollte der Kunde die oben genannten Zahlungskonditionen verletzen, ist Zitrox GmbH zur Erhebung einer Umtriebsentschädigung und 5% Verzugszins, laufend ab Rechnungsdatum, berechtigt. Überdies kann Zitrox GmbH jegliche Projekttätigkeit bis zur Zahlung und der Leistung angemessener Vorschusszahlungen einstellen.
5. Wird ein Kostendach vereinbart, umfasst dies ausschliesslich die Arbeiten gemäss Offerte respektive Auftragsbestätigung. Projekt-Anpassungen, -Ergänzungen, technische Probleme bei bestehenden Komponenten oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden können Mehraufwand zur Folge haben und entbinden Zitrox GmbH vom vereinbarten Kostendach und von terminlichen Zusagen. Zitrox GmbH wird den Kunden rechtzeitig auf solche Folgekosten hinweisen und ein neues Kostendach vereinbaren.

Haftung und Gewährleistung

1. Die von Zitrox GmbH erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Kunden. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
2. Der Kunde übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Zitrox GmbH übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Massnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfung übernimmt der Kunde.
3. Die Freigabe von Veröffentlichungen obliegt dem Kunden. Delegiert der Kunde die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Zitrox GmbH, stellt er Zitrox GmbH von der Haftung frei.
4. Bei Eintritt eines Mangels innert 1 Monat nach Übernahme der realisierten Arbeitsergebnisse steht dem Kunden ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Ein solcher Nachbesserungsanspruch setzt die schriftliche und nachvollziehbare Mängelrüge des Kunden innert 5 Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels voraus. Gelingt es Zitrox GmbH nicht, innert einer frist von 30 Tagen nach Eingang der Mängelrüge die Mängel zu beheben bzw. den Nachweis der Erfüllung der vertraglichen Eigenschaften des realisierten Arbeitsergebnisses zu erbringen, kann der Kunde eine letzte Nachfrist zur Beseitigung der Mängel ansetzen.
Kann Zitrox GmbH die eingeschränkte Tauglichkeit des realisierten Arbeitergebnisses auch innert dieser Nachfrist nicht beheben, steht dem Kunden das Recht zur Geltendmachung einer Minderung der Vergütung im Umfang des von ihm Nachgewiesenen Minderwertes zu.
Nachbesserungsleistungen umfassen aber weder Instandsetzung noch erhöhten Aufwand infolge von Unterlassungen oder Fremdeinflüssen wie etwa Veränderungen der Systemumgebung, fehlerhafte Bedienung, unzureichende System- oder Hardwarewartung bzw. Datensicherung, welche vom Kunden oder Dritten zu vertreten sind. Gänzlich entfallen Nachbesserungsansprüche bei Vornahme von Änderungen in den Programmcodes des realisierten Arbeitsergebnisses durch den Kunden oder durch ihn beauftragte Dritte. Weist Zitrox GmbH dem Kunden nach, dass Mängel nicht durch sie zu vertreten sind, ist sie berechtigt, dem Kunden für den in diesem Zusammenhang geleisteten Aufwand Rechnung zu stellen.
5. Für im Leistungsumfang eingeschlossene Produkte und Arbeiten von Drittlieferanten gilt die Drittgarantie unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistung oder Haftung von Zitrox GmbH.

Termine

1. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Termine sind verbindlich. Periodische Standortbestimmungen dienen dazu, deren Einhaltung zu gewährleisten. Abweichungen sollen möglichst frühzeitig festgestellt werden. Allfällige notwendige Anpassungen des Terminplanes bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner, wobei diese Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigert werden darf.
2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, stehen die nachfolgenden Terminverpflichtungen von Zitrox GmbH für die Dauer des Verzugs still.

Weitere Bestimmungen

1. Zitrox GmbH gewährt dem Kunden ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den realisierten Arbeitsergebnissen. Das Urheberrecht verbleibt jedoch einzig bei Zitrox GmbH.
2. Zitrox GmbH hat das ausschliessliche Recht, die von ihr realisierten Arbeitsergebnisse an Dritte zu lizenzieren bzw. Dritte verwenden zu lassen oder an Dritte zu veräussern.
3. Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
4. Auf den Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
5. Der Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Wettingen.

Gültig ab 21. September 2004

 
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